Naturverstand heißt: Rücksichtnahme schafft Sicherheit

Winterwald: Arbeitsraum und Erholungsort

Der Winter ist Hochsaison im Wald: Während Forstbetriebe unter sicheren Bedingungen Holz ernten und wichtige Pflegemaßnahmen für klimafitte Wälder setzen, suchen viele Menschen im Winterwald Ruhe und Erholung. Damit Arbeitssicherheit und Freizeitnutzung gleichermaßen gewährleistet bleiben, ist Naturverstand durch gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich.

Österreich ist ein Waldland: Fast die Hälfte der Staatsfläche ist von Wald bedeckt, und jede Sekunde wächst dort rund ein Kubikmeter Holz nach. Die Wintermonate stellen die Hauptsaison für Forstbetriebe und Waldeigentümer dar. Dank der Witterungsverhältnisse können in dieser Zeit sowohl die Holzernte als auch zentrale Pflegemaßnahmen für klimafitte Wälder durchgeführt werden. Frost macht die Böden tragfähig und ermöglicht damit einen besonders bodenschonenden Umgang bei der Bewirtschaftung. Gleichzeitig wird der Winterwald für viele Menschen zu einem wichtigen Erholungsraum, in dem Hektik und Alltagsstress hinter sich gelassen werden können.

Der Wald ist im Winter ein zentraler Arbeitsraum. Um die Sicherheit zu gewährleisten, treffen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen. Gleichzeitig appellieren wir an die Waldbesucherinnen und Waldbesucher, sich mit Naturverstand und unter Einhaltung der geltenden Regeln im Wald aufzuhalten“, betont Verbandspräsident Konrad Mylius.

Für Erholungssuchende ist es daher besonders wichtig, Hinweisschilder zu beachten, auf markierten Wegen, Routen und Pisten zu bleiben und gesetzlich festgelegte Betretungseinschränkungen einzuhalten.

 

„Ein Schild mit der Aufschrift ‚Befristetes forstliches Sperrgebiet – Betreten verboten‘, ergänzt um die Angabe der Sperrfrist und den Hinweis ‚Gefahr durch Waldarbeit‘, ist ein klarer Hinweis, dass laufende Forstarbeiten stattfinden. Um Unfälle zu vermeiden, müssen diese Hinweistafeln unbedingt beachtet und die betroffenen Flächen gemieden werden“, erläutert Forstwirt Markus Hoyos die zentralen Verhaltensregeln.

Nach Abschluss der Holzernte sind Waldeigentümer gesetzlich verpflichtet, die genutzten Flächen wieder aufzuforsten. Diese jungen Bestände unterliegen einem besonderen rechtlichen Schutz: Solange die heranwachsenden Bäume eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht haben, ist das Betreten dieser Flächen untersagt. Dadurch sollen die Jungpflanzen vor Schäden bewahrt werden.

„Rücksichtnahme ist eine wesentliche Voraussetzung, um langfristig stabile und klimaresiliente Wälder aufzubauen und eine nachhaltige Forstwirtschaft für kommende Generationen sicherzustellen. Rund 300.000 Menschen leben in Österreich direkt oder indirekt vom Wald. Er ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Bei verantwortungsvollem Verhalten aller Erholungssuchenden bleibt der Wald ein Ort der Regeneration und liefert zugleich mit Holz einen nachwachsenden Rohstoff, der sich als ‚zweiter Wald‘ in Bauwerken wiederfindet“, so Mylius abschließend.